An den LVR-Förderschulen
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
Darf man nach einer Kündigung den neuen Arbeitsplatz nicht nennen? Auch wenn die Patienten einen danach fragen?
Ich lese hier immer, eure Pläne seien so voll und es herrscht Fachkräftemangel. Seid doch froh, wenn der Th. ein paar Pat. mitnimmt.
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Vielleicht solltest du dich mal etwas mit dem realen Leben und der Arbeitswelt befassen. Auch wenn man AN und kein PI ist, ist eine solche Frage....... :confused:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Mich erschreckt diese unglaubliche Naivität einiger Physios immer wieder.
Vielleicht solltest du dich mal etwas mit dem realen Leben und der Arbeitswelt befassen. Auch wenn man AN und kein PI ist, ist eine solche Frage....... :confused:
Gruß Britt
Darf man nach einer Kündigung den neuen Arbeitsplatz nicht nennen? Auch wenn die Patienten einen danach fragen?
Wenn der neue Arbeitsplatz weit genug weg ist, alles kein Problem.....
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hermi schrieb:
mia73 schrieb am 21.11.16 09:41:
Darf man nach einer Kündigung den neuen Arbeitsplatz nicht nennen? Auch wenn die Patienten einen danach fragen?
Wenn der neue Arbeitsplatz weit genug weg ist, alles kein Problem.....
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mia73 schrieb:
Und wer entscheidet, was weit genug ist? Manche Patienten folgen dem Therapeuten auch ans andere Ende der Stadt.
Und wer entscheidet, was weit genug ist? Manche Patienten folgen dem Therapeuten auch ans andere Ende der Stadt.
Der gesunde Menschenverstand, das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der AG der seine berechtigte Treueerwartung verletzt sieht. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht.
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Papa Alpaka schrieb:
mia73 schrieb am 21.11.16 19:19:
Und wer entscheidet, was weit genug ist? Manche Patienten folgen dem Therapeuten auch ans andere Ende der Stadt.
Der gesunde Menschenverstand, das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der AG der seine berechtigte Treueerwartung verletzt sieht. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht.
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Problem beschreiben
mia73 schrieb:
Ich verstehe diese Aggression nicht.
Darf man nach einer Kündigung den neuen Arbeitsplatz nicht nennen? Auch wenn die Patienten einen danach fragen?
Ich lese hier immer, eure Pläne seien so voll und es herrscht Fachkräftemangel. Seid doch froh, wenn der Th. ein paar Pat. mitnimmt.
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